​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​der

Fjord Hütten GmbH, Bramstedtlunder Str. 7, 25926 Bramstedtlund

1 Allgemeines
1.1 Unsere sämtlichen Leistungen einschließlich Beratung, Angeboten und Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert werden. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend für Lieferung und Preis. Ein Vertrag mit dem kommt zustande, durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots/ Vertrags auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post, spätestens aber mit Bereitstellung einer von uns erbrachten Leistung.

2 Haftungsausschluss
2.1 Bei allen Artikeln, die aus Naturmaterialien hergestellt sind, z.B. Holz (Markthütten/Unterstände usw.) besteht die Möglichkeit der Veränderung des Material durch Witterungseinflüsse wie Feuchtigkeit oder Trockenheit. Es liegt unvermeidbar in der Natur des Werkstoffes Holz, sich unter diesen Einflüssen zu verziehen, verformen, Risse zu bilden oder die Passform zu verändern. Dafür kann die Fjord Hütten GmbH keine Haftung oder Gewährleistungen übernehmen. Auch eine Rückgabe der Ware ist generell nicht möglich. Der Käufer erklärt mit Abgabe einer Bestellung oder eines Gebotes sich mit diesem Haftungsausschluss
einverstanden.

3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich ab Firmensitz der Fjord Hütten GmbH zzgl. Versandkosten. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise unserer schriftlichen Angebote. Wir halten uns, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, an alle unsere Angebote 4 Wochen gebunden. Hinweise auf die gesetzliche Mehrwertsteuer (Brutto- oder Netto-Preise) finden sich in den jeweiligen Angeboten.

3.2 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, bei Auktionen über das Internet wie dort üblich per Vorkasse. Versandware wird erst nach Zahlungseingang (Gutschrift auf unserem Konto) versendet.

3.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir ohne weiteren Nachweis berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 5 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.4 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers/Mieters ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer/Mieters nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Die Fjord Hütten GmbH behält sich vor, bei Überschreitung des Zahlungsziels, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies bezieht sich sowohl auf die Vermietung und den Verkauf von Markthütten, Eventmöbeln etc. als auch auf eingelagerte Hütten die sich im Kundeneigentum befinden. Zusätzliche Erinnerungen und Mahnungen sind für eine fristlose Kündigung nicht verpflichtend.

Höhere Gewalt
4.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, schlechte Wetterprognosen sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer/Mieter kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer/Mieter zurücktreten.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
5.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts des Den Haager Kaufrechtsabkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2 Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist 25926 Bramstedtlund.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.

Zusätzliche Bedingungen für die Vermietung von Mietgegenständen

6 Pflichten des Mieters, Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

6.2 Wird die Übergabe Mietgegenstandes aus Gründen verschoben, die vom Mieter zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die Kosten des Ausfalls in Rechnung zustellen. Bei nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.

6.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die für den Transport der Mietgegenstände eingesetzten Lastwagen den Aufstellungsort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können und, dass der Vermieter mit dem Aufbau zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten beginnen kann.

6.4 Der Mieter weist dem Vermieter spätestens bei Ankunft des Vermieters am Aufstellungsort den genauen Stellplatz zu. Sollte sich nach Beginn der Aufbauarbeiten herausstellen, dass ein Mietgegenstande versetzt werden muss, so trägt der Mieter die zusätzlich anfallenden Kosten, auch dann, wenn er selbst die Versetzung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat erforderliche behördliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache, insbesondere für Stellflächen, Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken.

6.5 Der Mieter hat weiterhin alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, durch den Gebrauch der Mietsache verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen und hält den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln, sie ggf. ausreichend zu belüften und zu beheizen, sowie von Ungeziefer freizuhalten. Er hat den Mietgegenstand witterungsentsprechend zu sichern.

6.7 Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen, seinen Untermietern oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein derartiges Verschulden nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt.

6.8 Der Mieter haftet für Schäden, die bei Abbau der Mietsache festgestellt werden, es sei denn der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits beim Aufbau der Markthütte/ des Markstandes vorlag. Der Mieter haftet auch für Folgeschäden, insbesondere Mietausfall, die dadurch entstehen, dass der Verkaufsstand infolge eines vom Mieter zu vertretenen Schadens nicht oder nicht sofort weitervermietet werden kann.

6.9 Bei einer Windstärke von 8 Bft oder höher sind die Klappen und Türen der Hütten geschlossen zu halten und zu verriegeln, damit die Hütte vor Schäden geschützt wird.​

Instandhaltung, bauliche Veränderungen, Außenwerbung und Dekoration
7.1 Der Mieter darf keine bauliche Veränderungen an den Mietgegenständen vornehmen.

7.2 Die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände trägt der Mieter, wenn die entsprechenden Maßnahmen durch den Mietgebrauch veranlasst sind. Dies gilt jedoch nicht für Instandsetzungskosten, die durch Schäden entstehen, für die der Vermieter Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann.

7.3 Der Mieter hat Reklame- und Dekorationseinrichtungen, die von ihm angebracht wurden, nach Beendigung des Mietverhältnisses rückstandsfrei zu entfernen und den ursprünglichen Zustand – auf eigene Kosten – wiederherzustellen.

7.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand farblich, durch das Anstreichen mit Farben oder Lacken, zu verändern.

8 Hinweise des Vermieters, Haftung des Vermieters
8.1 Das Aufstellen unserer Holzhütten erfolgt entsprechend des Abschnittes der Bauverordnung über „Fliegende Bauten“ ohne statische Nachweise. Bei einer ununterbrochenen Nutzung unserer Hütten für länger als 5 Monate bzw. bei Benutzung unserer begehbaren Hütten durch das öffentliche Publikum kann u.U. die örtliche Bauaufsicht einen statischen Nachweis verlangen. Diesen erstellen wir auf Nachfrage, wobei die Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind. Generelle Typenstatiken lassen sich aufgrund der Vielfalt unserer Produkte nicht wirtschaftlich darstellen.

8.2 Die Markthütten sind bei sehr schlechten Witterungsbedingungen (Sturmböen, Starkregen, starker Schneefall) unter Umständen nicht witterungsbeständig. Ein Eindringen von Feuchtigkeit kann unter solchen Umständen nicht ausgeschlossen werden. Für witterungsbedingte Schäden an den im Verkaufstand befindlichen Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht.

8.3 Der Markthütten ist nicht einbruchssicher. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch mutwillige Beschädigungen von Dritten oder Einbrauch entstehen.

9 Gewährleistung
9.1 Der Vermieter stellt die Mietsache während der oben vereinbarten Mietzeiten dem Mieter uneingeschränkt zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Mietsache für den vom Mieter beabsichtigten Zweck geeignet ist. Der Mieter hat alle ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen einzuhalten, insbesondere dann, wenn der Stand zum Verkauf und Ausschank von Lebensmitteln dienen soll.

10 Verkehrssicherungspflicht
10.1 Dem Mieter obliegen für seinen Mietbereich die Verkehrssicherungspflichten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

11 Brandschutzbestimmungen
11.1 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerpolizei, sind zu beachten.

11.2 Bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion gleich welcher Art ist der Vermieter sofort zu verständigen.

12 Haftungsausschluss für Einwirkungen Dritter
12.1 Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen etc. begründen – unabhängig von ihrem Ausmaß – keine Ansprüche des Mieters, wenn derartige Einwirkungen nicht vom Vermieter zu vertreten sind.

13 Kündigung
13.1 Ist das Mietverhältnis befristet, kann der Vertrag nur gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung gegeben ist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn sich der Mieter mit der Mietzahlung oder mit einem nicht unerheblichen Teil dieser Zahlungen in Verzug befindet.

13.2 Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages im Sinne von §545 BGB ist ausgeschlossen, d.h., durch bloße Gebrauchsfortsetzung nach Vertragsende tritt keine Fortsetzung des Mietverhältnisses ein.

Zusätzliche Bedingungen für den Verkauf von Markhütten, Eventmöbeln und sonstigen von uns hergestellten Artikeln

14 Eigentumsvorbehalt
14.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Fjord Hütten GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder später abgeschlossenen Verträge.

15 Gefahrübergang
15.1 Mit der Übergabe der Ware an eine Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Firmensitzes bzw. des auswärtigen Lagers geht die Gefahr auf den Käufer über.

16 Gewährleistung
16.1 Für Mängel zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt:

16.1.1 Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer (Kunde). Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu prüfen. Mängel – auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften – sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Ware gerügt werden.

16.1.2 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware und Leistungen zurück und liefern an ihrer Stelle handelsübliche Waren und Güter. Bei Ausbesserungsarbeiten ist schriftlich zu vereinbaren wer die Kosten der Nachbesserungen, Leistungen und Lieferungen trägt.

16.1.3 Gibt uns der Käufer nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

16.1.4 Neben den zuvor geregelten Gewährleistungsansprüchen sind weitere Ansprüche ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden)

17 Haftungsbeschränkung
17.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen die Fjord Hütten GmbH  ausgeschlossen. Soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln durch uns vorliegt (z.B. Leistungen die direkt vom Käufer so zur Ausführung nachweislich angegeben wurden, wie sie dann ausgeführt sind) werden von uns keinerlei Haftung übernommen.

Fernabsatzgesetz
Hinweis: Das Fernabsatzgesetz gilt ​seit dem 30.06.2000 für alle Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen bei Verträgen per Brief, Telefon, Fax, Internet oder E-Mail, wenn die Kundin/der Kunde nicht persönlich anwesend ist. Einer Privatperson soll hier insbesondere durch ein Widerrufsrecht mehr Schutz vor unbestellter Ware und dem privaten Kreditkarteninhaber mehr Schutz vor einer möglichen missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten durch Dritte gewährt werden. Das Fernabsatzgesetz sowie nachstehende Hinweise gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Handlungen mit Privatpersonen.

Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz (FernAG)

Rückgaberecht

  • Gemäß Fernabsatzgesetz können Verbraucher alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kosten- und risikolos zurücksenden. Mit der Rücksendung wird der Kaufvertrag hinfällig. Ist die Rückgabe per Post nicht möglich, genügt die Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb dieses Zeitraums auf einem dauerhaften Datenträger.
  • Die Kosten der Rücksendung tragen wir, soweit der Bestellwert der rückgesandten Ware 40,00 Euro übersteigt. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rücksendung bzw. des Rücksendeverlangens an den Kunden zurückerstattet. Von dem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderbestellungen. Eine Rückgabe wird auch ausgeschlossen durch Begründung der in unseren AGB´s beschriebenen möglichen Veränderungen von Marktständen, Markthütten usw. die aus Holz hergestellt wurden (Verwurf, Risse, verziehen der Ware). Wird die Ware durch den Kunden oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft zerstört, beschädigt oder durch Benutzung in ihrem Wert gemindert, so hat der Kunde den Wert der Ware oder die Wertminderung zu ersetzen.

Preise und Versandkosten

  • Preise finden sie in der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

Datenschutz

  • Sie stimmen der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu.

Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum.

Ihre Nachricht an uns

Kontakt

Fjord Hütten GmbH
Bramstedtlunder Str. 7
25926 Bramstedtlund

Telefon: +49 (0) 4666 / 98 98 800
Fax +49 (0) 4666 / 98 98 809

E-Mail: post@fjord-huetten.de

Finden Sie zu uns auf Google Maps.